Archiv | Dezember, 2010

Theater Anklam 1990 – und zwanzig Jahre später? *Update*

28 Dez

„Theater Vorpommern will mit Anklamer Bühne fusionieren“

Eine Ente, oder ein dicker Hund? Wie auch immer – aber doch Anlass, einmal einen  Blick zurück auf die Anfangszeit  der Anklamer Theater-Erfolgsgeschichte zu werfen. Ein Blick in den „Spiegel“ macht’s möglich. Zur Kenntnis nehmen, oder  Augen zu und durch? Ein beklemmender Blick …

(12. Februar 2011): Der Link führt  n i c h t  mehr zum „Spiegel“-Artikel, sondern zur aktuellen Homepage  der Vorpommerschen Landesbühne GmbH !

A. Sch. hat mich freundlicherweise auf diesen BLOG-Artikel angesprochen, was mich dazu bewogen hat, ihn noch einmal zu überdenken! Nachdem ich auch anderes von M. Matussek zur Kenntnis genommen habe, glaube ich, dass seine damaligen Recherchen (1990) zum Anklamer Theater wenig geeignet  für eine gerechte Bewertung damaliger Vorgänge sind. Auch Schlüsse auf die heutige Situation sollten nicht voreilig aus dem Artikel von Matussek gezogen werden, der zu jener Zeit als „Ritter ohne Fehl und Tadel“ für Kultur kämpfend und rächend durch östliche Lande zog .

Aus Ärger über die Fusionsmeldungen und andere Gerüchte, die immer dann blühen, wenn völlig unnötig „Geheimdiplomatie“ ins Werk gesetzt wird, folgte ich selbst nicht meinem hier geäußerten Rat, was ich bedauere  …

Appell für WikiLeaks

26 Dez

Siehe auch!

Zum Unterschreiben

Appell gegen die Kriminalisierung von Wikileaks

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen Artikel 19: „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

die taz, die Frankfurter Rundschau, der Freitag, der Tagesspiegel, Perlentaucher.de, die Berliner Zeitung, netzpolitik.org und European Center For Constitutional and Human Rights (ECCHR) veröffentlichen diesen Appell gegen die Kriminalisierung von Wikileaks.

1. Die Angriffe auf Wikileaks sind unangebracht

Die Internet-Veröffentlichungsplattform Wikileaks steht seit der
Veröffentlichung der geheimen Botschaftsdepeschen der USA unter großem Druck.

In den USA werden die Wikileaks-Verantwortlichen als „Terroristen“ bezeichnet, es wird sogar ihr Tod gefordert.  Weiterlesen

Theater Vorpommern – Multhauf störte

15 Dez

Die an ihrem Theater interessierten Greifswalder Bürgerinnen und Bürger werden mit Spannung auf die Tagesordnung der letzten Sitzung ihrer gewählten Stadtvertreter gewartet haben – war dies doch die letzte Gelegenheit, nach Beschlusslage vom 5. Juli, von der Verwaltung beschlussreife und zu diskutierende Vorschläge zur Zukunft des Theaters zu hören. Aber, weit gefehlt. Stattdessen war auf die Tagesordnung die Abwahl eines Aufsichtsratsmitglieds gesetzt worden. Der Beschlussvorlage lag ein Brief des Betriebsrats vom 1. November 2010 bei, in dem dieser mitteilt, sein Vertrauensverhältnis zu Multhauf sei zerstört. (Wenn dies als Argumentationshilfe für die Abwahl gedacht war, muss die Frage erlaubt sein: Seit wann ist die Legitimität eines Aufsichtsrats, beziehungsweise eines seiner Mitglieder, vom Vertrauen des Betriebsrats – oder umgekehrt – abhängig?)

Peter Multhauf, Bürgerschaftsmitglied und seit langem im Aufsichtsrat, ist dem Vernehmen nach Einzelkämpfer gegen die fristlose Entlassung Nekovars (gewesen). Die ganze Verfahrensweise stinkt ihn an und er macht daraus auch keinen Hehl. Im März dieses Jahres schrieb der Betriebsrat einen Brief an den Aufsichtstrat, in dem, mehr oder weniger indirekt, die Entlassung des Intendanten gefordert wird. Diesen Brief leitete Multhauf umgehend an Nekovar weiter – an dessen dienstliche E-Mail-Adresse. Dieser Brief wurde nun am Rande der öffentlichen Bürgerschaftssitzung an die Abgeordneten verteilt – zu kurzfristig, um sich ein Bild von der Tragweite und Relevanz dieses Briefes machen zu können. Der Leser dieses Blogs befindet sich in einer komfortableren Lage:

Betriebsrat an Aufsichtsrat 08.03.2010 Seite 1

Betriebsrat an Aufsichtsrat 08.03.2010 Seite 2

Die Bürgerschaft wählte Multhauf mit 22 zu 19 Stimmen ab. Unabhängig davon, wie man Multhaufs nicht abgesprochene Weiterleitung von Daten aus dem Aufsichtsrat an den ehemaligen Intendanten rechtlich und moralisch werten mag – der Vorgang der Inszenierung seiner Abwahl wirft einige Fragen auf. Siehe auch Ostseezeitung von heute! Hier soll sich auf zwei Fragen beschränkt werden:

1. Wie ist der Brief inhaltlich zu werten. Was wurde verraten?

2. Wie wurde der „Verrat“ aufgedeckt?

 

Zu 1. Eigentlich enthält der Brief inhaltlich nichts, was dem Intendanten hätte unbekannt sein können oder dürfen. Es werden im Brief Fragen gestellt, die ebenso gut hätten der Geschäftsführung gestellt werden können und müssen. Weiterhin werden Versäumnisse der Geschäftsführung benannt, die ihr ebenfalls hätten bekannt sein müssen.

Was wurde nun letztlich verraten? Zum einen die Existenz dieses Briefes und sein denunziatorischer Charakter. Und zum anderen der Hilferuf: „im Namen der Belegschaft … der Belegschaft die aktuelle Lage zu schildern und um Verständnis für die vorzunehmenden Maßnahmen zu werben.“ Diese verklausulierte Formulierung  lässt auf ein damals eher noch nicht zu vermutendes Einvernehmen zwischen Betriebsrat und Aufsichtsrat bezüglich der „vorzunehmenden Maßnahmen“ schließen.

Dies allenfalls war brisant und ist es bis heute! Nimmt man dazu den Hinweis aus dem Brief vom 1. November, stellt sich die Frage, welche Auffassung von den Aufgaben eines Betriebsrates in den entsprechenden Gremien vorherrscht. Ist es korrekt, an der Geschäftsführung vorbei, Spielplanvorschläge zu erarbeiten und „vorzunehmenden Maßnahmen“ zuzuarbeiten. Letztere lassen sich im gegebenen Kontext unschwer als Entlassung der Geschäftsführung deuten. Eine solche Forderung bedürfte, wenn vom Betriebsrat aufgemacht, doch wohl eines nachvollziehbaren Auftrags durch die Belegschaft. Ohne eine Befragung, deren Ergebnis dann auch öffentlich wäre, kann nicht im Namen der Belegschaft gesprochen werden!

Diese Überlegungen, zu denen die Bürgerschaftsmitglieder kaum Gelegenheit hatten, würden vermutlich zu einer anderen Bewertung des „Geheimnisverrats“ durch den einen oder anderen geführt haben.

Es sei daran erinnert, dass die Unfähigkeit der Gesellschafter, sich auf eine Nichtverlängerung der Geschäftsführung zu einigen, trotz deutlicher Signale aus dem Theater und dem Votum des Aufsichtsrats, zu dieser ganzen unerfreulichen Situation geführt hat.

 

Zu 2. Laut OZ wurde nun dieser Geheimnisverrat „im Mai 2010“ von dem neuen „Geschäftsführer Rainer Steffens (CDU)“  entdeckt. Da konnte es aber noch keinen neuen Geschäftsführer geben, denn Nekovar erhielt erst am 28. Mai die telefonische Mitteilung seiner fristlosen Entlassung. Man hatte „übersehen“, dass er sich in Japan auf Tournee mit seinem Ensemble befand. Wirksam wird eine solche Entlassung erst mit Zugang der schriftlichen Ausfertigung, und dies konnte realistischer Weise nicht vor dem 2. Juni passieren. Zugang zu seinem Rechner hätte man sich vor Übergabe seines Büros nur mit Hilfe eines Staatsanwaltes verschaffen können, oder eben erst  n a c h  der Übergabe. Dass ein Intendant berechtigt ist, seinen PC auch für „persönliche Post“ zu nutzen, dürfte unstrittig sein. Daher musste ihm auch Gelegenheit gegeben werden, diese vor der Übergabe zu löschen. Da Gesellschafter und Aufsichtsrat mit juristischer Kompetenz nicht unterversorgt sind, muss man schon staunen, dass solche, gelinde gesagt, Verfahrensfehler unterlaufen sind. Auch dieser unerwähnt gebliebene Aspekt hätte bei der Abwahl eine Rolle spielen können.

Der ganze Vorgang wirft kein vorteilhaftes Licht auf die Praktiken im Umgang von Gesellschaftern, Aufsichtsrat und Betriebsrat mit ihren Geschäftsführern. Dass darunter auch das Vertrauen innerhalb des Aufsichtsrats gelitten hat, ist eigentlich nicht verwunderlich – umso mehr das Geschrei der Gerechten, die, sich treu bleibend, Multhaufs Abwahl betrieben haben.


WikiLeaks, der Irakkrieg und ein Urteil aus Karlsruhe

11 Dez

Erstens. Das Handelsblatt titelte am 4. Dezember: „Karlsruhe erlaubt Ankauf gestohlener Steuer-Daten“ und fragt: „Darf der Staat gestohlene Kontodaten kaufen, um Steuerhinterziehern das Handwerk zu legen?“ und weiter: „Die Frage ist höchst umstritten – und wurde jetzt höchst richterlich vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, zu Gunsten des Staates.“

Vom schlechten Deutsch abgesehen – die Botschaft des Handelsblatts ist: Karlsruhe erlaubt Diebstahl. Die Frage ist umstritten. Karlsruhe entschied zu Gunsten des Staates.

Ja, zu wessen Gunsten hätte denn entschieden werden sollen? Schon die Unterstellung, das Verfassungsgericht urteile überhaupt „zu Gunsten“ zeigt, dass gewissen Kreisen kaum mehr vorstellbar geschweige denn vermittelbar ist, ein Gericht könne anders als interessengeleitet entscheiden. In welche Richtung da die Erwartungen gehen, ist unschwer zu erkennen: Verbrechen gegen das Steuerrecht sind gefühlte Kavaliersdelikte für unsre „Leistungsträger“, die den Gewinn aus Leistungen anderer ins Ausland tragen, weil sie sich die Auffassung gönnen, sie würden vom Staat abgezockt. Es reicht ihnen nicht, dass der Staat ihnen die für sie geschaffenen Steuerschlupflöcher offenhält, dass er 17 000 fehlende Stellen für Steuerprüfer nicht besetzt und sich auch sonst kaum eine Gelegenheit entgehen lässt, ihnen seine Gunst zu erweisen. Da spricht mal ein Gericht Recht, das vom ehrlichen Steuerzahler nachvollziehbar ist, und schon werden schwere Mediengeschütze aufgefahren: der Staat mache sich mit Einbrechern und Dieben gemein! Wo wird eingebrochen, wo wird gestohlen? Die Daten sind den Banken doch nicht abhanden gekommen? Eher noch die Kunden, wenn sie denn dort landen, wo sie hingehören! So funktioniert interessengeleitete Journaille.

Allenfalls bleibt ein fader Nachgeschmack, dass der Staat für die „illegal“ beschafften Informationen zahlen muss, wenn er Recht sprechen will. Aber, dass es überhaupt so weit kommen musste, spricht eher für ein Versagen der Politik als gegen den Vorgang selbst.

 

Zweitens. Man kann von Staats wegen mit illegal erworbenen und illegal weitergegebenen Informationen allerdings auch so umgehen, dass es im Blätterwald nicht zum Rauschen kommt.

Es gab sollte einen zweiten Irakkrieg geben. Bush Junior wollte zu Ende bringen, was Bush Senior nur halbherzig im ersten Krieg begonnen hatte. Es fehlte nur noch ein akzeptabler Kriegsgrund. Krieg aus Liebe zu den Menschenrechten? Soviel Heuchelei wäre nicht durchgegangen. Krieg aus Liebe zum Öl? Wann wäre Ehrlichkeit je kriegsmotivierend gewesen? Immer wieder geeignet ist eine Bedrohung, die es abzuwenden gilt.

Und da fügte es sich, dass es ein Land gab, dessen Kanzler sich mit markigen Worten dem Frieden verschrieb, sich mit dem Präsidenten anzulegen schien, den Linken Stimmen entzog und die Bundestagswahl knapp so gewann, dass er weiterregieren konnte.

Und dieses Land hatte einen Bundesnachrichtendienst, und der hatte einen Informanten, der, wann immer auch angeworben, aus dem Irak stammte.

Und dieser Informant war geeignet, das Gewünschte zu liefern.

Am 2. Dezember diesen Jahres brachte die ARD im 1. Programm die unvollständige Geschichte einer Kriegsgrundbeschaffung, die in ihrer Art atemberaubend ist, auch für den, der die gelieferten und in der UNO kurz vor Kriegsbeginn durch die USA präsentierten Beweise nie geglaubt hat: Die Lügen vom Dienst: Der BND und der Irakkrieg.

 

Drittens. Trifft nun auf WikiLeaks nicht zu, was die Karlsruher Verfassungsrichter über illegal erworbene Informationen zu sagen hatten? Dass nämlich – (s. a. Handelsblatt) – Informationen von Privaten grundsätzlich verwertbar seien, selbst wenn der Informant dabei das Recht gebrochen habe! WikiLeaks, ein Kind des Internet und eines rebellischen Geistes, der als neues Gespenst diesmal weltweit umzugehen droht in einer Zeit, in der Demokratie sichtlich zur Fassade verkommt, hinter der die Diktatur weltweit vernetzter Machteliten aufscheint, die Transparenz scheuen wie der Teufel das Weihwasser und sich in dieser Hinsicht auch keinen Spaß mehr leisten wollen – WikiLeaks also, gewissermaßen Werkzeug dieses Geistes, ist geeignet, die großen Lügen, Machenschaften und Intrigen aufzudecken. Die Inkompetenz und Korruptheit handelnder Personen der Lächerlichkeit preiszugeben, ist nur ein Nebeneffekt. WikiLeaks präsentiert weltweit Staatsanwälten Straftäter und Verbrecher auf einem silbernen Tablett. Vollkommen kostenlos. Die Gerichte dürften, zumindest in Deutschland nach Karlsruhe, t ä t i g werden!

Und das genau ist der Zusammenhang, und ist der simple Grund für das Geschrei.

In den einschlägigen Medien wird zur Attacke geblasen. Die Unmöglichmachung aller Diplomatie wird beschworen und der Zusammenbruch der Zivilisation, wenn das fröhliche Lügen der Politiker durch Indiskretion gefährdet würde. Ein Spitzenleistung in diesem Konzert war dieser Tage im politischen Feuilleton des von mir geschätzten Senders Deutschlandradio Kultur zu hören. Wir, die Bürger, sollten aus der WikiLeaks-Affäre die Konsequenz einer neuen Bescheidenheit ziehen und zu unserem Besten wieder geistige Scheuklappen anlegen. Die Journalistin wörtlich: „Wir – also die Öffentlichkeit – wir müssen nicht zu jeder Zeit alles wissen.“

Vielleicht wäre das ja für Journalisten ganz gut, könnten sie ja dann die Öffentlichkeit, für die sie sich selbst halten, besseren Gewissens manipulieren!

WikiLeaks ist ein Indiz für eine überraschende Politisierung der Massen im Zeitalter letzter Globalisierung, die Plattform einer Gegenöffentlichkeit, die sich der desinformierenden Bevormundung widersetzt.

WikiLeaks wird so lange eine Berechtigung finden solange wir, das Volk, belogen werden, solange unsere Abgeordneten Kriegen zustimmen, deren Gründe erlogen sind, solange sie Verträge absegnen, die sie nicht lesen durften, solange es Guantánamos gibt, solange Dokumente über Verbrechen in staatlichen oder privaten Archiven ruhen und der Geheimhaltung unterliegen, anstatt Staatsanwaltschaften und Gerichten übergeben zu werden.

So fügt sich zusammen, was womöglich erst auf den zweiten Blick zusammengehört!

 

 

Stuttgart 21 – der Schlichterspruch

1 Dez

Das Orakel von Stuttgart

Eines konnte Heiner Geissler nie so ganz verhehlen – seine Sympathie für die Befürworter  von K 21.*

Die Schlichtungsrunden waren Lehrstunden in Demokratie, ein Hoffnungsschimmer am Horizont einer sich zersetzenden repäsentativen Demokratie, die in ihrer Hilflosigkeit immer mehr zu einer repressiven verkommt.

Im ersten Moment, schon während das Orakel seinen Spruch tat, trat allenthalben Ernüchterung ein. Das war beabsichtigt und gut inszeniert.

Als Heiner Geißler einsam aus letzter Klausur kam, hatte nach langem Warten die Spannung ihren Höhepunkt erreicht: so treten die Großen auf! Ganz in Schwarz und gemessenen Schrittes.

Und  dann, als er vor seinem Mikrophon saß, begann die selbstlose Dekonstruktion – vom Orakel zum bürokratischen Verlautbarer einer amtlichen Meldung. Der spitzbübische Humor, das schlitzohrige Lächeln und die kleinen Eitelkeiten eines Altersweisen – dies alles ward zurückgenommen und bis auf die leiseste Ahnung reduziert. Es triumphierte seine politische Klugheit. Das hinterlässt immer Enttäuschung .

Wer näher hinsieht und den Schlichterspruch zu lesen versteht, wird vieles finden, was revolutionären Sprengstoff enthält: ein immenses Potential für eine demokratische Entwicklung. Nicht nur der Deutschen Bahn AG wurde ins Stammbuch geschrieben, sondern auch der politischen Klasse in unserem Land. Beider Herrschaftsverständnis findet seinen Ausdruck in dem meist unwidersprochenen Willen zum „Durchregieren“ – am Volk vorbei. Heiner Geißler hat sein Bestes getan.

Die Saat muss nun aufgehen, und das liegt bei uns!

Text des Schlichterspruchs aus Stuttgarter Zeitung

Der Schlichterspruch im Wortlaut *

Heiner Geißler 

1. Am Mittwoch, 06.10.2010, wurde ich im Landtag von Ministerpräsident Mappus als Schlichter für den Streit um den Tiefbahnhof Stuttgart 21 und um die Neubaustrecke Ulm-Wendlingen vorgeschlagen, vom Fraktionsvorsitzenden Kretschmann in derselben Sitzung bestätigt, nachdem am Tag zuvor der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Stuttgarter Stadtrat Werner Wölfle meinen Namen für diese Aufgabe genannt hatte.

Dem schlossen sich alle Landtags-Fraktionen an. Das Aktionsbündnis gegen S 21 stimmte daraufhin am 12. Oktober meiner Nominierung zu. Am 15. Oktober 2010 einigten sich Projektgegner und Projektbefürworter darauf, sich an einen Tisch zu setzen und mit dem Schlichtungsverfahren zu beginnen. Zuvor war Einigung über den Inhalt der Friedenspflicht und deren Einhaltung während der Schlichtungsgespräche erzielt worden. Am 22. Oktober begann die erste Schlichtungsrunde. Weiterlesen